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Impressionen des Hochseilgartens

Waldhochseilgarten - Benutzererklärung

  1. Vor Benutzung des Waldhochseilgartens muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis, sowie die Kenntnisnahme mit Unterschrift bestätigen. Die Erziehungsberechtigte des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Abenteuerpark betreten darf. Der Erziehungsberechtigte bestätigen mit seiner Unterschrift, dass sie diese Benutzungsregeln durchgelesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben und mit ihnen einverstanden sind. (Die Namensangabe des Erziehungsberechtigten und Teilnehmer ist erforderlich). Ich nehme an den Aktivitäten im Abenteuerpark auf eigene Verantwortung teil.
  2. Die Benutzung des Waldhochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung von Action Forest gilt Ziffer 7.
  3. Der Waldhochseilgarten ist für Teilnehmer ab einer Mindestgröße von 1,10 m geeignet (Hellgrün, Dunkelgrün), die nicht an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Benutzung des Waldhochseilgartens eine Gefahr für sich selbst und/oder einer anderen Person darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Abenteuerpark zu begehen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Waldhochseilgarten benutzen.
  4. Gegenstände (wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) dürfen nicht mitgeführt werden, da diese eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellt.
  5. Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitsanweisung, die aus einem praktischen und theoretischen Teil besteht teilnehmen. Alle Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters sind bindend und ihnen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Waldhochseilgarten ausgeschlossen werden. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsforderungen des Trainers bzw. Veranstalters, übernimmt Action Forest keine damit verbundenen Schadensansprüche.
  6. Die von uns ausgegebene Sicherheitsausrüstung bestehend aus Gurtzeug, Verbindungsmittel und Helm darf während der Benutzung des Waldhochseilgartens nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters benutzt werden. Die komplette Sicherheitsausrüstung muss 3 Stunden (nur Park) bzw. 3 ½ Stunden (Park und Ski-Fox) nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Nach 3 bzw. 3 ½ Stunden muss ein Aufpreis von 4,- € bezahlt werden. Danach für jede angefangene Stunde ebenfalls 4,- €. Bei Mutwilliger Zerstörung der ausgegeben Sicherheitsausrüstung wird dieses dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
    Die Sicherheitskarabiner müssen immer am Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umsichern muss immer einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Teilnehmer ebenfalls sofort aus dem Waldhochseilgarten ausgeschlossen. Im Zweifelsfall muss ein Trainer bzw. Betreuer herbeigerufen werden.
  7. Action Forest haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet Action Forest nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder der mit der Leitung einer Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
  8. Der schwarze Parcour darf erst mit vollendetem 16. Lebensjahr begangen werden. Jede Station darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
  9. Action Forest behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Waldhochseilgarten auszuschließen. Action Forest behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Waldhochseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
  10. Action Forest behält sich das Recht vor, auf dem gesamten Gelände Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies vorher ausdrücklich mitzuteilen.
  11. Im gesamten Wald sowie auch in den Klettergurten ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Teilnehmern die sich nicht an diese Regel halten werden die Sicherheitsausrüstungen in Rechnung gestellt, da diese sofort ausgetauscht werden müssen.

      

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